Automatischer Informationsaustausch (AIA)

    Durch den automatischen Informationsaustausch soll Steuerhinterziehung/Steuerbetrug vermieden werden.

    Welche Informationen werden nach dem AIA-Standard der OECD ausgetauscht?

    Die zu übermittelnden Informationen umfassen Kontonummer und Steueridentifikationsnummer sowie Name, Adresse und Geburtsdatum von Steuerpflichtigen im Ausland (unabhängig der Nationalität) mit einem Konto in einem anderen Land als dem Herkunftsstaat, alle Arten von Kapitaleinkünften sowie den Saldo des Kontos. Der Standard betrifft sowohl natürliche als auch juristische Personen.

    Wie erfolgt der AIA?

    Banken sowie gewisse kollektive Anlageinstrumente und Versicherungsgesellschaften sammeln Finanzinformationen über Kunden, die steuerlich im Ausland ansässig sind, und übermitteln die Informationen einmal jährlich an die Steuerbehörde ihres Landes. Diese leitet die Daten automatisch an die Steuerbehörde des jeweiligen Partnerlandes weiter.

    Was passiert mit den ausgetauschten Daten?

    Die Daten der Kunden dürfen nur zum dafür vereinbarten Zweck verwendet werden, in diesem Fall um die korrekte Steuerveranlagung zu ermitteln. Der Standard enthält aber keine Vorgabe, wie die nationalen Steuerbehörden dies konkret zu tun haben (z.B. Stichproben oder flächendeckende Überprüfung der Daten).

    Wann wird die Schweiz den AIA einführen?

    Nach der von der Schweiz eingegangenen internationalen Verpflichtung beginnen die Schweizer Finanzinstitute 2017, Kontodaten von Steuerpflichtigen im Ausland zu erheben. Der erste Datenaustausch mit einem breiten Kreis von Partnerstaaten wird 2018 stattfinden. 2018 werden Daten aus dem Jahr 2017 gemeldet. Die aktuelle Übersicht über die abgeschlossenen AIA finden Sie weiter hier (https://www.sif.admin.ch/sif/de/home/themen/internationale-steuerpolitik/automatischer-informationsaustausch.html).

    Was erhält die Schweiz im Gegenzug zum AIA von den Ländern, mit denen sie diesen vereinbart hat?

    Das AIA-Abkommen ist reziprok, das heisst die Partnerländer übernehmen gegenüber der Schweiz die gleichen Verpflichtungen wie umgekehrt. Die Schweizer Steuerbehörden erhalten also automatisch Informationen über Schweizer Steuerpflichtige mit einem Konto in einem Partnerland.

    Gilt der globale Standard für den AIA auch im Inland?

    Die innerstaatliche Verwendung der aus dem Ausland erhaltenen Daten ist Sache der einzelnen Länder. In der Schweiz sind die kantonalen bzw. kommunalen Steuerverwaltungen für die Steuerveranlagung zuständig. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) wird die aus dem Ausland eingehenden Finanzinformationen an die zuständigen Veranlagungsbehörden weiterleiten, damit diese das schweizerische Steuerrecht anwenden und durchsetzen können. Die Daten von im Inland steuerpflichtigen Personen mit einem Konto bei einem inländischen Finanzinstitut sind vom AIA nicht betroffen. Innerstaatlich gilt in der Schweiz immer noch das Bankgeheimnis und die Finanzinstitute tauschen keine Daten mit den Steuerbehörden aus.

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