Aus- und Weiterbildung

    Aus- und Weiterbildungskosten / Subventionen SBFI

     
    Seit 2016 können bei der Direkten Bundessteuer in der privaten Steuererklärung Aus- und Weiterbildungskosten bis CHF 12'000 pro Jahr in Abzug gebracht werden.
    Seit 2018 kann der Bund Absolventinnen und Absolventen von Kursen, die auf eidgenössische Berufsprüfungen oder eidgenössische höhere Fachprüfungen vorbereiten, Beiträge (Subventionen) leisten, sofern dafür die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
    Lesen Sie, wie die jeweiligen Leistungen bei den Direkten Steuern zu berücksichtigen sind.

    Abzug für Krankenkassenprämien soll steigen

    Abzug für die Versicherungsprämien soll bei der direkten Bundessteuer um ca. 70% erhöht werden. 

    Der Bundesrat schlägt an seiner Sitzung vom 11. Juni 2021 vor, den Abzug für die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung bei der direkten Bundessteuer zu erhöhen. Ehepaare sollen neu bis zu 6'000 Franken (bisher 3'500 CHF) abziehen können. Für alle anderen Personen soll der Betrag von 1'700 Franken auf 3'000 Franken steigen. Pro Kind oder unterstützungspflichtige Person soll die Abzugslimite auf 1'200 Franken (bisher 700 CHF) erhöht werden.

    Der automatische Informationsaustausch (AIA) regelt den Datenaustausch zwischen den Steuerbehörden. Dieser verpflichtet Schweizer Finanzinstitute Informationen zu Kontoinhabern und Konten an die Eidg. Steuerverwaltung weiterzuleiten, welche die Daten dann an die ausländischen Steuerverwaltungen weiterleiten. Im Gegenzug erhalten Schweizer Steuerbehörden Informationen von in der Schweiz steuerpflichtigen Personen zu deren ausländischen Konten.

    Kassabuch

    Anforderungen an ein Kassabuch

    Unternehmen mit Bargeldverkehr sind zur Führung eines Kassabuches verpflichtet. Doch was ist ein Kassabuch überhaupt? Insbesondere für Betriebe mit bargeldintensivem Verkehr ist das Kassabuch wesentlicher Bestandteil der Buchführung und Voraussetzung für eine ordnungsgemäss geführte Buchhaltung. An ein ordnungsgemäss geführtes Kassabuch sind hohe Anforderungen gestellt.

    Seit 1.1.2015 ist das neue Rechnungslegungsrecht in Kraft getreten. Da bereits zahlreiche Vergleiche zwischen altem und neuem Recht von namhaften Treuhand und Revisionsunternehmen publiziert wurden, verzichten wir auf eine ausführliche Gegenüberstellung und verweisen auf entsprechende Publikationen. Dagegen werden wir immer wieder gefragt: Muss ich meine Buchhaltung und insbesondere den Kontoplan umstellen?

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