Firmengründung
Sie haben eine Geschäftsidee und möchten diese am Markt realisieren? Wir unterstützen Sie mit unseren umfassenden Leistungen in allen Schritten einer Firmengründung.
- Businessplan
- Finanzierung
- Standort/Domizil
- Rechtsform
- Firmenname
- Revision
- Steuern
- Gründungsdokumente vorbereiten
- Anmeldungen
- MWST
- AHV
- BVG
- Versicherungen
- Domizil
- Verwaltungsrat
- Buchhaltung
- Lohnadministration
- Steuern
Unternehmensberatung
Durch unsere langjährige Erfahrung unterstützen wir Sie bei der betriebswirtschaftlichen Führung Ihres Unternehmens.
- Analyse der finanziellen Situation
- Unterstützung bei der Erstellung von internen Reportings und Kennzahlen
- Erstellen von Businessplänen
- Unterstützung bei der Suche nach Finanzierungspartnern (Banken)
Liquidation
Wie die Gründung gehört möglicherweise auch die Liquidation zum Leben einer Gesellschaft. Die Liquidation ist geprägt von formellen Schritten.
- Auflösungsbeschluss mit Statutenänderung und öffentlicher Beurkundung
- Verflüssigung aller Aktiven
- Schuldenruf im Handelsamtsblatt
- Schuldentilgung
- Beachtung Sperrjahr (sofern die Liquidationsbilanz nicht durch einen Revisor geprüft werden soll, kann die Liquidation frühestens 1 Jahr nach dem letzten Schuldenruf erfolgen.
- Auszahlung eines allfälligen Überschusses an die Aktionäre/Gesellschafter
- Löschung der Gesellschaft durch Publikation im Handelsamtsblatt
Verwaltungsratsmandate / Geschäftsführung
Sie beabsichtigen in der Schweiz eine Aktiengesellschaft zu gründen oder zu übernehmen?
Nach der Generalversammlung ist der Verwaltungsrat (VR) die höchste Instanz eines Unternehmens. Er ist für die Geschäftsführung und die Einhaltung der gesetzlichen Richtlinien verantwortlich. Mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrates oder der Direktion, das zur Vertretung des Unternehmens berechtigt ist, muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben (OR 718 IV).
Wir übernehmen Ihre Verwaltungsratsmandate und helfen Ihnen, Ihr Geschäft in der Schweiz erfolgreich zu machen.
Nach der Generalversammlung ist der Verwaltungsrat (VR) die höchste Instanz eines Unternehmens. Er ist für die Geschäftsführung und die Einhaltung der gesetzlichen Richtlinien verantwortlich. Mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrates oder der Direktion, das zur Vertretung des Unternehmens berechtigt ist, muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben (OR 718 IV).
Wir übernehmen Ihre Verwaltungsratsmandate und helfen Ihnen, Ihr Geschäft in der Schweiz erfolgreich zu machen.
Unübertragbare Aufgaben
Nach OR 716a besitzt der Verwaltungsrat unübertragbare Aufgaben. Als Mitglied des Verwaltungsrates übernehmen wir diese Aufgaben für Sie und bringen zusätzlich unser Wissen und unsere Erfahrung in Ihr Unternehmen ein. Die unübertragbaren Aufgaben umfassen:
- die Oberleitung der Gesellschaft und die Erteilung der nötigen Weisungen
- die Festlegung der Organisation
- die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle sowie der Finanzplanung, sofern diese für die Führung der Gesellschaft notwendig ist
- die Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung und der Vertretung beauftragten Personen
- die Oberaufsicht über die Geschäftsführung betrauter Personen, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen
- die Erstellung des Geschäftsberichtes sowie die Vorbereitung der Generalversammlung und die Ausführung ihrer Beschlüsse
- die Benachrichtigung des Richters im Falle der Überschuldung
Unsere Leistungen
Wir unterstützen Sie bei Führung Ihres Unternehmens und bringen unser Erfahrung und unser Wissen nach Ihren Bedürfnissen in den folgenden Bereichen ein:
- Einhaltung der gesetzlichen Richtlinien
- Vertretung in der Schweiz (Domizil)
- Unterstützung bei strategischen Entscheiden
- Einbeziehung unseres Netzwerks
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot für die Übernahme eines Verwaltungsratsmandates.